Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von der DEKORENT GmbH angebotenen Leistungen. Mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich.
Eigentumsvorbehalt
Die Mietgegenstände mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum des Vermieters.
Angebote, Kostenvoranschläge und Pläne dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weiter gegeben werden.
Vertragsschluss
Die Auftragserteilung ist mit dem durch den Auftraggeber bestätigten Angebot erfolgt. Mit der Auftragserteilung werden vom Auftraggeber die vorstehenden Geschäftsbedingungen als verbindlich anerkannt. Für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Auftrages haftet der Besteller. Alle Angebote sind freibleibend. Dekorent GmbH kann Angebote ohne Angaben von Gründen ablehnen. Eine Anfrage ist noch keine Bestellung. Nach der Anfrage erhält der Mieter ein unverbindliches Angebot. Selbstabholer müssen sich vor Ort ausweisen können.
Mietpreise
Es gelten ausschließlich die aktuellen Mietpreise in den jeweils aktuellen Preislisten der Dekorent GmbH. Die angegebenen Preise gelten für eine Mindest-Mietdauer von drei Tagen oder am Wochenende von Freitag/Samstag bis Montag Dies gilt auch dann, wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Eine längere, vorher vereinbarte Mietperiode kostet je Zusatztag 20 % des Grundpreises der Mindest-Mietdauer. Eine verspätete Rückgabe der Mietgegenstände kostet je Zusatztag 100 % des Grundpreises der Mindest-Mietdauer. Anlieferung und Aufbau sowie Abbau und Abholung sind im Preis nicht enthalten. Selbstabholer können per EC Karte + Pin, bar oder per Vorabüberweisung bezahlen. Bei Anlieferungen kann bar oder per Vorabüberweisung bezahlt werden. Für ausgewählte Artikel muss eine Kaution hinterlegt werden. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Preisänderungen sind vorbehalten.
Bei Anfragen unter 75,00 € Mietumsatz ist die Dekorent GmbH berechtigt, einen Mindestumsatz in Höhe von 75,00 € pro Auftrag zu berechnen. Liefer- & Personalkosten gelten nicht als Mindestumsatz und werden zusätzlich berechnet.
Verzug
Gerät der Mieter mit seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Verzug, ist Dekorent GmbH berechtigt, bei Zahlungsansprüchen Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins zu verlangen.
Anlieferung – Selbstabholung
Der Transport gilt ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür.
Bei Anlieferung und Abholung muss der Mieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend sein.
Der Mieter stellt sicher, dass der Zugangsweg zum Anlieferungsort frei zugänglich ist und mit einem LKW (Breite 3,00 m Höhe 4,00 m Länge 12,00 m Gewicht 13 t) angefahren und zum Entladen gehalten werden kann.
Das Material wird auf Transportequipment geliefert, zumeist Transportwagen oder Paletten. Sollte das Transportmaterial nicht v. Ort bleiben können, so wird ein Arbeitsaufwand von 32,00 € pro Mitarbeiter, pro angefangene Stunde für das Abladen berechnet. Gleiches gilt für die Abholung der Materialien und das Aufladen. Wie viele Mitarbeiter für Arbeitsaufwand notwendig sind entscheidet Dekorent.
Bei Selbstabholung muss der Mieter dafür sorgen, dass die Mietgegenstände beim Transport vorschriftsmäßig gesichert sind. Der Mieter haftet für jegliche Transportschäden.
Haftung
Wir haften nicht für unvorhergesehene Behinderungen, die zu einer verspäteten Anlieferung oder Nichtdurchführung einer Veranstaltung führen. Hierzu gehören u.a. Naturgewalten, Stromausfall und sonstige, nicht unserem Einflussbereich unterliegende, Störungen. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Mietgegenstände. Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter jegliche Mängel unverzüglich mitzuteilen. Die Rückgabe erfolgt unter Vorbehalt, da die Zählung von Bruch- und Fehlmengen erst bei vollständiger Reinigung erfolgen.
Beschädigung
Das Risiko einer Beschädigung der Mietgegenstände trägt der Mieter unabhängig davon,
ob Schäden durch seine Mitarbeiter, durch Fremde oder durch höhere Gewalt verursacht worden sind. Fehlende oder beschädigte Mietgegenstände werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Kündigung des Vertrages
Dekorent GmbH ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass Mietgegenstände nicht vertragsgemäß verwendet werden. Für diesen Fall bleibt der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Miete zu bezahlen. Der Mieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zur Verfügung oder nicht vollständig zur Verfügung gestellt werden.
Reinigung der Mietartikel
Der Mieter muss dafür Sorge tragen, dass die Mietartikel sorgfältig behandelt werden. Diese müssen sortiert und ohne Essensreste zurückgegeben werden, so dass diese sofort maschinell gereinigt werden können. Eine Nachberechnung übermäßig verschmutzter Artikel bleibt vorbehalten. Tischwäsche und Hussen müssen trocken zurückgegeben werden.
Datenspeicherung/Datenschutz
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hierfür ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Köln.
Änderungen der AGB
Die Dekorent GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.
Köln, Oktober 2016